Kommunalwahl 2026

Informationen zur Kommunalwahl 2026

 

Am Sonntag, dem 08. März 2026 finden von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr die allgemeinen Kommunalwahlen in Bayern statt. Dabei werden für die nächsten sechs Jahre in unserer Gemeinde Bodolz der hauptamtliche Erste Bürgermeister und alle Gemeinderatsmitglieder, im Landkreis der Landrat und alle Kreistagsmitglieder neu gewählt.

 

Mit folgender Beschreibung wollen wir Ihnen den Ablauf erläutern:

 

1. Wahl des hauptamtlichen Ersten Bürgermeisters

    (Stimmzettelfarbe gelb)

 

Bei der Bürgermeisterwahl hat jeder Wahlberechtigte eine Stimme. Stimmzettel, die leer abgegeben werden, mit mehreren Kreuzen oder mit Zusätzen sind, sind ungültig.

 

2. Wahl der Gemeinderatsmitglieder

    (Stimmzettelfarbe hellgrün)

 

Für den Gemeinderat sind 16 Mitglieder zu wählen. Jeder Wähler hat 16 Stimmen zu vergeben. Sie haben bei der Stimmabgabe folgende Möglichkeiten:

• Sie können in der Kopfleiste eines Wahlvorschlags ein Kreuz anbringen (Listenkreuz). Damit erhält jeder Bewerber dieses Wahlvorschlags eine Stimme (doppelt aufgeführte Bewerber erhalten zwei Stimmen, dreifach aufgeführte Bewerber erhalten drei Stimmen). Achten Sie bitte darauf, dass Sie nur einen Vorschlag ankreuzen. Sonst wäre der Stimmzettel ungültig.

• Sie haben auch die Möglichkeit sich die Personen Ihres Vertrauens aus den verschiedenen Wahlvorschlägen herauszuwählen. Dabei können Sie einem Bewerber/einer Bewerberin bis zu 3 Stimmen geben. Diese Einzelstimmvergabe kann entweder durch ein, zwei oder drei Kreuze oder durch Anbringung von Zahlen (1, 2 oder 3) im Kästchen vor dem Bewerber erfolgen. Beachten Sie bitte dabei, dass auch mehrfach aufgeführte Bewerber insgesamt nur 3 Stimmen erhalten können, die durch die Anzahl der Kreuze oder das Anbringen von Zahlen vergeben werden. Die Gesamtstimmenanzahl des Stimmzettels beträgt 16. Eine Überschreitung führt zur Ungültigkeit.

• Wenn Sie weniger als 16 Stimmen vergeben, gelten zunächst nur die tatsächlich abgegebenen Stimmen. Die so nicht vergebenen Stimmen können Sie aber durch Anbringung eines Listenkreuzes bei einem bestimmten Wahlvorschlag retten. Diese Reststimmen werden dann auf die Bewerber des Wahlvorschlags verteilt, die Sie nicht schon bei der Einzelstimmenvergabe berücksichtigt haben (Einzelstimme vor Listenwahl).

• Wenn Sie zwar einem bestimmten Wahlvorschlag zustimmen, aber einem oder mehreren Bewerbern keine Stimme geben wollen, so können Sie nach Anbringung des Listenkreuzes diese Bewerber streichen. 

 

3. Wahl des Landrates

   (Stimmzettelfarbe hellblau)

Für die Landratswahl hat jeder Wähler, wie bei der Bürgermeisterwahl, nur eine Stimme.

 

4. Wahl des Kreistages

    (Stimmzettelfarbe weiß)

Bei der Kreistagswahl haben Sie 60 Stimmen zur Verfügung. Für das Wahlverfahren gelten die Ausführungen zur Gemeinderatswahl entsprechend.

 

5. Erteilung von Wahlscheinen-Briefwahl

 

Es besteht für jeden Wahlberechtigten die Möglichkeit einen Wahlschein zu beantragen. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte automatisch Briefwahlunterlagen. Die Wahlscheine können ab dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Wir bitten jedoch zu beachten, dass die Wahlscheine erst ab dem 16.02.2026 ausgegeben werden dürfen. Die Wahlscheine können bis spätestens zum 2. Tag vor der Wahl, Freitag, 06.03.2026, 15:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung, Rathausstraße 20, 88131 Bodolz, Zimmer 3, Erdgeschoss, beantragt werden. Wichtig ist, dass der Wahlbrief bis zum Wahltag, Sonntag, 08.03.2026, 18:00 Uhr, bei der Gemeinde eingegangen ist. Die Briefwahlunterlagen dürfen nicht in den Urnenwahllokalen abgegeben werden.

 

6. Stichwahl (allgemeine Information)

 

Es ist möglich, dass bei mehreren Bewerbern bei der Bürgermeisterwahl bzw. bei der Landratswahl kein Bewerber die erforderliche absolute Mehrheit erhält. Für diesen Fall findet eine Stichwahl am Sonntag, dem 22.03.2026 statt. Die Ihnen übersandte Wahlbenachrichtigungskarte gilt dann ggf. auch für diese Wahl. Falls Sie für die Stichwahl ebenfalls einen Wahlschein benötigen, muss dieser neu beantragt werden, wenn er nicht bereits mit dem ersten Antrag beantragt wurde.

 

7. Wahlhelfer

 

Es werden noch Wahlhelfer gesucht. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Herrn Schmidt, Tel. 9330-18, E-Mail: .

 

8. Weiter Informationen finden Sie auf der Informationsseite des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration www.deinewahl.bayern.de, wo auch ein Erklärfilm zur Kommunalwahl abrufbar ist.

 

 

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Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters in der Gemeinde Bodolz am Sonntag, den 08.03.2026

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Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags und der Landrätin oder des Landrats am Sonntag, den 08.03.2026

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Bekanntmachung: Sitzung des Beschwerdeausschusses im Regierungsbezirk Schwaben am Montag, 02. Februar 2026, 13:00 Uhr

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Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der ersten Bürgermeisterin/des ersten Bürgermeisters am Sonntag, 08. März 2026

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Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats am Sonntag, 08. März 2026

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Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats und der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters