Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2021
Bodolz, den 01.12.2020
Die bisher erlassenen Grundsteuerbescheide gelten auch für das Kalenderjahr 2021, soweit sie nicht durch neue Bescheide ersetzt werden.
Mit dem Tag der Bekanntmachung an den gemeindlichen Aushangtafeln gelten die in den bisherigen Bescheiden getroffenen Festsetzungen gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes für ein weiteres Kalenderjahr, d. h. es treten die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Die Beträge sind auch weiterhin an den angegebenen Fälligkeitstagen zu entrichten.
Neue Bescheide für das Kalenderjahr 2021 ergehen nur, soweit sich Änderungen ergeben haben, die Steuerpflicht neu entsteht oder erlischt.
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