Fördermöglichkeiten für die klimafreundliche Moorbewirtschaftung
Autoren: Eva Nowatschin (LfU) und Elisabeth Fladerer (AELF Krumbach-Mindelheim)
Trockengelegte Moore sind für etwa 7 Prozent der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Eine nasse Bewirtschaftung von Mooren als Feucht- oder Nassgrünland oder der Anbau von Paludikulturen (von lateinisch palus = Sumpf) kann dazu beitragen, die Emissionen drastisch zu reduzieren. Für Landwirte, die ihre Moorflächen klimafreundlich bewirtschaften möchten, gibt es derzeit sowohl auf bayerischer als auch auf Bundesebene Förderangebote: das Moorbauernprogramm
sowie die Palu‑Richtlinie. Beide Programme lassen sich auch sinnvoll kombinieren.
Palu‑Richtlinie:
Mit dem Bundesförderprogramm Palu bietet die Landwirtschaftliche Rentenbank im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) Förderungen für die dauerhafte und weitgehende Wiedervernässung von Moorbodenflächen und die anschließende angepasste Bewirtschaftung dieser Flächen an. Die Förderung ist Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) und bietet finanzielle Unterstützung bei der Umstellung auf nasse Bewirtschaftung sowie neue Einkommensquellen durch innovative Paludikulturen und Produkte.
Gefördert werden vier Module:
1 Beratungsleistung
2 Schaffung der Voraussetzungen für die Wiedervernässung
3 Kompensationszahlungen für Wertverlust und Ertragsverlust
4 Unterstützung der nassen Bewirtschaftung
Für Modul 1 und Teil A von Modul 2 läuft aktuell die geschlossene Interessensbekundung bis 15. September 2026. Modul 1 richtet sich an Bewirtschaftende und Eigentümer, Modul 2 A an Eigentümer, Wasser‑ und Bodenverbände oder diesen gleichgestellten Organisationen und Gebietskörperschaften. Bei Fragen zur Palu‑Richtlinie berät Eva Nowatschin für den Regierungsbezirk Schwaben im ANK-Regionalbüro am Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) unter Tel.: 0821/9071-2015. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Landwirtschaftlichen Rentenbank unter: www.rentenbank.de/zuschussprogramme/ank-palu/.
Moorbauernprogramm:
Das Bayerische Moorbauernprogramm ist Teil der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und honoriert eine moorbodenschonende Bewirtschaftung von Flächen bei hohem Grundwasserstand. Fördervoraussetzung ist, dass die Flächen innerhalb der Moorbodenkulisse (GLÖZ 2) liegen.
Seit 2024 stehen insgesamt vier Maßnahmen zur Verfügung:
M10: Umwandlung von Acker in Dauergrünland (3.300 €/ha/Jahr)
M12: Bewirtschaftung von nassem Grünland (600 €/ha/Jahr)
M14: Bewirtschaftung von wiedervernässtem Grünland bzw. Nassgrünland mit Stauziel (900 €/ha/Jahr)
M16: Anbau von Paludikulturen mit Stauziel (2.200 €/ha/Jahr)
Weitere Informationen zu den einzelnen Maßnahmen finden Sie im aktuellen AUKMMerkblatt unter www.stmelf.bayern.de. Über die Suchfunktion und die Eingabe „AUKM Merkblatt“ gelangen Sie zum Download.
Bei Fragen zu Fördermöglichkeiten sowie rund um die klima- und bodenschonende Bewirtschaftung von Moorböden unterstützt Sie im Oberallgäu der Moorbodenberater am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten unter Tel.: +49 831 52613-1228 oder per Mail an .
Bild zur Meldung: Teresa Koller, LfL; Für die klimaschonende Moorbodenbewirtschaftung stehen aktuell zwei Fördermöglichkeiten bereit: das Palu-Programm und die Moorbauern-Richtlinie






